Cancellation policy
Bei Unterzeichnung dieses Vertrags verpflichtet sich der Mieter, die Miete innerhalb der im Mietvertrag festgelegten Fristen an den Vermieter zu zahlen.
Der Vermieter ist erst nach Erhalt eines unterzeichneten Mietvertrags an diese Vereinbarung gebunden.
Der Mieter erklärt sich mit der Lage, Ausstattung und ordnungsgemäßen Zustand der Unterkunft vertraut.
Der Mieter darf die Unterkunft nicht an Dritte vermieten oder überlassen, noch mehr Personen darin übernachten lassen als in diesem Vertrag vereinbart, es sei denn, mit Zustimmung des Vermieters.
Der Mieter wird die Unterkunft ordnungsgemäß nutzen und sie sauber und ordentlich bewohnen, unter Beachtung der Hausordnung. Er verpflichtet sich, alle Schäden (außer Brand), die durch sein Verschulden oder seine Fahrlässigkeit an der Bungalow entstehen, sofort oder bei späterer Feststellung zu ersetzen. Dies gilt auch für das Verschwinden von Teilen der Unterkunft und/oder Inventar.
Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft und das darin befindliche Inventar nach Ablauf der Mietzeit sauber und in gutem Zustand zu übergeben.
Haustiere dürfen nur nach vorheriger Absprache mit dem Vermieter mitgebracht werden.
Es ist untersagt, in der Unterkunft andere Geräte zum Kochen oder Waschen zu verwenden, als diejenigen, die vom Vermieter bereitgestellt oder installiert wurden.
Dem Mieter ist es untersagt, durch Musik oder Lärm Belästigungen für die Umgebung zu verursachen.
Der Mieter gilt als den Zustand der Unterkunft und des darin befindlichen Inventars akzeptiert zu haben.
Der Vermieter haftet nicht für die Folgen von Diebstahl, Beschädigung von Eigentum des Mieters oder Unfällen, es sei denn, es liegt eine Schuld seinerseits vor. In diesem Fall ist der Vermieter jedoch niemals verpflichtet, mehr Kosten oder Schäden zu erstatten, als für die unter diesen Umständen übliche Haftpflichtversicherung (AV) Deckung bieten würde.
Der Vermieter ist berechtigt, diesen Vertrag als aufgelöst zu betrachten, ohne dass eine Mahnung oder Einmischung eines Richters erforderlich ist:
A. Wenn zu Beginn der Mietzeit die volle Miete nicht gezahlt wurde.
B. Wenn der Mieter das Mietobjekt vorzeitig verlässt.
C. Wenn der Mieter seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag und/oder den Hausordnungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
Unbeschadet der Haftung des Mieters für die volle Miete in den genannten Fällen A, B und C ist der Vermieter verpflichtet, um den entstandenen Schaden in diesen Fällen zu begrenzen, das Objekt zu vermieten, solange es nicht vom Mieter genutzt wird; der erhaltene Betrag wird von der fälligen Miete des Mieters abgezogen, unter Berücksichtigung eines Betrags von maximal 60 € für Verwaltungs- und Anzeigenkosten.
Der obige Artikel gilt auch, wenn der Mieter aufgrund persönlicher oder anderer Umstände daran gehindert ist, die Bungalow zu nutzen.
Wenn eine Anmeldung für die Bungalow vom Auftraggeber/Gast storniert wird, sind folgende Beträge fällig:
a. Bei Stornierung bis 84 Tage vor dem Anreisetag, 30% der Miete.
b. Bei Stornierung ab dem 84. Tag (einschließlich) bis zum 42. Tag vor dem Anreisetag, 60% der Miete.
c. Bei Stornierung ab dem 42. Tag (einschließlich) vor dem Anreisetag, 90% der Miete.
d. Bei Stornierung ab dem 7. Tag (einschließlich) vor dem Anreisetag oder später 100% der Miete.
Der Mieter muss sich an die Richtlinien und Anweisungen des Vermieters halten. Bei Nichtbefolgung kann dies zur Räumung führen.
Im Falle einer Stornierung aufgrund einer Pandemie gelten unsere regulären Stornierungsbedingungen.